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Pflegebevollmächtigte veröffentlicht Gutachten zu Pflegestrukturplanung
Die kommunale Pflegestrukturplanung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zukunftssichere Pflege. 2024 wurde ein Gutachten von der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten in Auftrag gegeben. Ziel war es, einen Überblick über die unterschiedlichsten Umsetzungen in den Bundesländern sowie einzelnen Kommunen zu erhalten und den Handlungsbedarf zu identifizieren. Das Gutachten des IGES-Instituts liegt nun vor.
Dazu erklärt Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung: „Wir brauchen bundesweit verbindliche kommunale Pflegestrukturplanungen. Gute Planung ist die Grundlage für die Weiterentwicklung der Quartiere und für eine gute Versorgung – egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Anders als im Gesundheitsbereich wurde in der Pflegeversicherung bislang auf eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungs-verträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet. Das muss sich ändern.“
Aus dem Gutachten ergeben sich folgende 5 Kernpunkte:
1. Mehr Verbindlichkeit und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen
2. Mehr Ressourcen – auch personell
3. Konkretere Vorgaben zu den Pflegeplanungen durch die Länder
4. Bessere Verfügbarkeit von (kleinräumigen) Daten der Kranken- und Pflegekassen als notwendige Planungsgrundlage
5. Hoher Stellenwert der regionalen und fachlichen Vernetzung und Zusammenarbeit
Katrin Staffler sieht Handlungsbedarf und Chance zugleich: „Wer plant, muss auch umsetzen können. Für die Umsetzung braucht es kommunale Steuerungsmöglichkeiten. Mögliche Instrumente sind aus meiner Sicht eigene Case-Manager als Organisatoren vor Ort, eigene Förderprogramme, Zustimmungserfordernisse bei anderen Förderungen oder die Beteiligung der Kommunen beim Abschluss von Versorgungsverträgen. Dabei muss nicht jeder das Rad neu erfinden. Vernetzung ist eine Grundvoraussetzung, um Synergien zu generieren.“
