Aktuell im Bundestag: der Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Eine Gruppe von medizinischem Personal diskutiert intensiv an einem Tisch in einem Krankenhausrundgang.
Foto: Getty Image

Pflegefachpersonen sind hoch qualifiziert – dürfen vieles, das sie gelernt haben, aber bislang trotzdem nicht eigenständig in der Praxis anwenden. Das soll sich mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nun endlich ändern. Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten eigenverantwortlich heilkundliche Leistungen erbringen können, zum Beispiel bei der Versorgung chronischer Erkrankungen und im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung. Dies soll auch dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche zukünftig besser sicherstellen zu können.

Geplant sind größere Entscheidungsbefugnisse bei der Empfehlung und Verordnung von Hilfsmitteln und der Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege. Ein Beispiel: bei dauerhaftem Bedarf von Inkontinenzprodukten muss man nicht mehr zum Arzt, da künftig Pflegefachpersonen Folgeverordnungen ausstellen dürfen.

Auch die Pflege-Begutachtung durch Pflegefachpersonen wird ermöglicht. In einem Modellprojekt übernimmt die Pflegefachperson die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit statt eines externen Gutachters.

Außerdem sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch gezielte Beratung unterstützt und unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden, zum Beispiel, indem Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht werden.

Nicht zuletzt sollen Präventionsangebote ausgebaut und die Selbsthilfe gestärkt werden. So wird die Pflegekompetenz besser genutzt, Bürokratie reduziert und der Alltag für Menschen mit Pflegebedarf entscheidend verbessert.

Der Gesetzentwurf wird aktuell im Parlament beraten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums

 

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